Sachverständiger Schimmel:
Schimmel in den eigenen vier Wänden ist der absolute Albtraum und wird oftmals mit schlechter Hygiene und Unordnung verbunden. Grundsätzlich stellt jeder Befall mit Schimmel an und in einem Gebäude eine gesundheitliche Gefährdung da und sollte umgehend behandelt und entfernt werden.
Es ist Erfahrung und hohe fachliche Kompetenz notwendig um die tatsächliche Schadensursache heraus zu finden. Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger berate ich Sie gerne. Bauschimmel eine absolute Gesundheitsgefahr.
Schadensfall durch Schimmel:
Bei Befall mit Schimmelpilzen ist es notwendig die Ursache für die Schimmelpilzbildung zu besimmen. Schimmel kann sich in Bauteilen bilden oder auf Oberflächen entstehen. Ein Bauschaden kann ebenso Ursache für die Bildung von Schimmelflecken sein wie zu hohe Raumluftfeuchte oder Dämmprobleme.
Bei Sanierungsarbeiten an Bestandsgebäuden ist das Zusammenspiel der neu eingebauten Bauteile (wie z.B. Fenster) mit den Materialien des Bestandes existenziell für die Vermeidung von Schimmelpilzbildung. Aber auch im Neubau müssen Ausführungsdetails nach den einschlägigen Vorschriften erstellt werden um
Probleme zu vermeiden.
Im Mieter – Vermieterstreit heißt es bei Schimmelproblemen oft es wurde vom Mieter nicht ausreichend gelüftet. In den meisten Fällen sind bauliche Probleme die Ursache für die oft massive Schimmelpilzbildung. Wir finden die Ursache und beraten Sie gerne.
Sicherheit vor Schimmel:
ENEV § 6 Dichtheit, Mindestluftwechsel
(1) Zu errichtende Gebäude sind so auszuführen, dass die wärmeübertragende Umfassungsfläche einschließlich der Fugen dauerhaft luftundurchlässig entsprechend den anerkannten Regeln der Technik abgedichtet ist.
(2) Zu errichtende Gebäude sind so auszuführen, dass der zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung erforderliche Mindestluftwechsel sichergestellt ist.
Um Sicher zu stellen sowohl im Neubau als auch in der Bestandssanierung den Schimmelpilzbefall zu vermeiden ist es notwendig technische Maßnahmen zum Mindestluftwechsel einzubauen.
Ein oft unterschätztes Hilfsmittel bei der Schimmelpilzvermeidung ist der Einbau einer kontrollierten Wohnraumlüftungsanlage . Die Erstellung eines Lüftungskonzept ist bei allen Bauvorhaben nach den einschlägigen Normen ohnehin verpflichtend.
Das aktive Öffnen der Fenster ist keine lüftungstechnische Maßnahme im Sinne der DIN 1946 / 6
allgemeine Hygienevorschriften zum Lüften:
Die Nutzer bedingte Lüftung durch Fensterlüftung bedarf einer genauen Lüftungsanleitung. Gemäß der allgemeinen Raumluft-Hygienevorschriften sollte ein Gebäude alle 2 Stunden mind. 10 Minuten quer gelüftet (alle Fenster vollständig geöffnet) werden um den Mindesthygieneschutz und den Mindestschimmelschutz zu
erreichen.
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Gebäudethermographie:
Die Ursache für Schimmelbefall ist oft eine Undichtigkeit am Gebäude: Diese "Leckagen" sorgen dafür daß feuchte, warme Luft nach Außen entweicht und an einer undichten Stelle auf kalte Luft von Außen trifft und kondensiert. Diese Undichtigkeiten können durch eine Bauteilthermographie aufgespürt werden.
Eine Thermofgraphie des gesamten Gebäudes zeigt die Schwachstellen am Gebäude. Dies führt auch zu einem erhöhten Energieverbrauch, da Wärme über die undichten Stellen entflieht.
Wir führen eine Thermograpie durch und erstellen eine Auswertung über die Schwachstellen am Gebäude