DIN Normen:
Die DIN-Norm bezeichnet ein privates Regelwerk mit Empfehlungscharakter, in dem sowohl materielle als auch immaterielle Gegenstände vereinheitlicht werden. Sie wird vom Deutschen Institut für Normung (DIN) in Berlin erarbeitet. Mit ihr werden Standards für Produktion und Verfahren vereinheitlicht, sodass Produkte und Dienstleistungen verschiedener Hersteller miteinander vergleichbar sind. Die DIN-Norm bezeichnet ein privates Regelwerk mit Empfehlungscharakter, in dem sowohl materielle als auch immaterielle Gegenstände vereinheitlicht werden. Sie wird vom Deutschen Institut für Normung (DIN) in Berlin erarbeitet. Mit ihr werden Standards für Produktion und Verfahren vereinheitlicht, sodass Produkte und Dienstleistungen verschiedener Hersteller miteinander vergleichbar sind.
DIN Normen sind keine Gesetze und daher nicht rexchtsverbindlich.
Die Anwendung von Normen ist grundsätzlich freiwillig. Normen sind nicht bindend, das unterscheidet sie von Gesetzen. Rechtsverbindlichkeit erlangen Normen, wenn Gesetze oder Rechtsverordnungen wie zum Beispiel EU-Richtlinien auf sie verweisen. Daneben können Vertragspartner die Anwendung von Normen auch in Vereinbarungen verbindlich festlegen.
In Fällen, in denen DIN-Normen weder von den Vertragsparteien zum Inhalt eines Vertrages gemacht worden sind, noch durch den Gesetzgeber verbindlich vorgeschrieben werden, dienen sie im Streitfall dennoch als Entscheidungshilfe, beispielsweise in Haftungsprozessen. Gerichte ziehen Normen und technische Regeln in Verfahren auf dem Gebiet des Mängelgewährleistungsrechts sowie des Delikts- und Produkthaftungsrechts heran, um zu beurteilen, ob der Hersteller die allgemein anerkannten Regeln der Technik beachtet und somit die verkehrsübliche Sorgfalt eingehalten hat.
Normen sind damit in der Regel Empfehlungen, deren Einhaltung für Unternehmer im Hinblick auf mögliche Haftungsfälle eine gewisse Rechtssicherheit darstellt
anerkannte Regeln der Technik:
Nach ständiger Rechtsprechung des BGH gelten die anerkannten Regeln der Technik als – sowohl im BGB- als auch im VOB/B-Werkvertrag – grundsätzlich einzuhaltender Mindeststandard. Auch ohne konkrete Vereinbarung im Vertrag schuldet der Bauunternehmer eine Ausführung entsprechend den anerkannten Regeln der Technik. Nach ständiger Rechtsprechung des BGH gelten die anerkannten Regeln der Technik als – sowohl im BGB- als auch im VOB/B-Werkvertrag – grundsätzlich einzuhaltender Mindeststandard. Auch ohne konkrete Vereinbarung im Vertrag schuldet der Bauunternehmer eine Ausführung entsprechend den anerkannten Regeln der Technik. DIN Normen können anerkannte Regelnder Technik sein.
Unter allgemein anerkannten Regeln der Technik versteht man somit die Summe der in einem Fachgebiet anerkannten wissenschaftlichen, technischen und handwerklichen Erfahrungen, die durchweg bekannt sind und sich als richtig und brauchbar bewährt haben.
(WERNER; PASTOR; MÜLLER: Baurecht von A-Z.
Mangel / Schaden:
Ob Im Neubau oder im Altbau ... wo gearbeitet wird passieren Fehler.
So entstehen Mängel oder Schäden an Gebäuden. Der Unterschied besteht darin, dass eine mangelhafte Ausführung noch keinen Schaden verursachen muss.
Ein Schaden aber immer auf eine mangelhafte Ausfürhung zurück zu führen ist. Ein Mangel begründet sich darin, dass die bauliche Ausführung nicht den
anerkannten Regeln der Technik entspricht und das Bauteil somit nicht gebrauchstauglich ist. Diese Regeln können z.B. die DIN oder EU Normen sein.
Sind Schäden vorhanden ist dies meist offensichtlich. Ist ein Mangel vorhanden ist es deutlich aufwendiger diesen zu erkennen und auch zu benennen.
Hierbei kann ich Ihnen als öffentlich bestellter und vereidigter Sachveständiger für Bauschäden helfen. Wir beraten Sie im Vorfeld und erstellen ein
verständliches und aussagekräftiges Gutachten welches Sie den ausführenden Handwerkern vorlegen können.
Bauschäden:
Häufigste Bauschäden:
- Schimmel
- Abdichtungsprobleme bei Kellern oder im Sockelbereich
- nicht fachgerechtes Mauerwerk (Risse)
- Balkon Terrassen (Gefälle, Ablaufrinnen)
- Einbau Fenster und Türen
- Gebäudeundichtigkeiten -Kondensat
Bauschäden entstehen häufig durch Unwissenheit oder sorgloses Arbeiten der ausführenden Handwerker. "Des hamma immer scho a so gmocht!!"
Auch im Bereich Bauen ändern sich die anzuwenden Vorschriften sehr schnell und werden an die aktuell angewendetten Baumaterialien angepasst.
Eine regelmäßige Weiterbildung der Handwerker und eine gezielte und Gewerkübergreifende Bauüberwachung hilft Mängel und Schäden zu vermeiden.
Bauschäden vermeiden:
Aufgrund er aktuell zu beachtenden Vorschriften wie z.B. der erforderlichen Statik, des Energieausweise nach GEG (Gebäude-Energie-Gesetz), des Lüftungskonzeptes (erforderliche Wohnraumlüftung) nach DIN 1946/6 oder der Schallschutznorm 4109, ist eine fachgerechte Planung, Baubegleitung und Bauüberwachung, Grundlage für ein unbeschwertes Bauen und Wohnen. Sowohl im Neubau als auch in der Sanierung; vermeiden Sie so aktiv und effektiv das Auftreten von Mängel und Schäden im Bauprozess.
Sollten trotzdem Mängel oder Schäden an einem Gebäude auftreten kann nur ein öffentlich bestellter und vereidigter Bausachverständiger die Ursache hierfür fachgerecht und kompetent feststellen und schriftlich in einem Gutachten festhalten.
Die Pflicht zur Neutralität und Unbefangenheit gewährleistet eine ausgewogene Begutachtung.
Wir vom Planungs- und Sachverständigenbüro Kosa bieten Ihnen diese Kompetenz.