von der Handwerkskammer Niederbayern - Oberpfalz
öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger
für Bauschäden (Maurer- und Betonbauarbeiten)
Ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, kurz ö.b.u.v., zeichnet sich dadurch aus, dass er vor seiner bestellenden Kammer (z.B. Handwerkskammer Niederbayern - Oberpfalz) einen Eid leistet, seine Tätigkeit unparteiisch, unabhängig, weisungsfrei und persönlich durchzuführen. Gleichzeitig bescheinigt der Zusatz der öffentlichen Bestellung dem Sachverständigen eine besonders hohe Qualifikation in seinem Fachgebiet. Die Verpflichtung zur fortlaufenden Weiterbildung garantiert diese hohen Kompetenz auf einem aktuellen Wissensstand.
Grundsätzlich wird nur der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige bei Gericht mit der Erstellung eines Gerichtsgutachtens beauftragt. Das Gerichtsgutachten dient dem Richter als Grundlage der Rechtsprechung.
Dieses Fachwissen können auch Privatpersonen oder Firmen im Rahmen einer baubegleitenden Bauüberwachung in Anspruch nehmen. Als Berater, zur Überprüfung und Überwachung von Baumaßnahmen sowie zu rechtlich bindenden Bauabnahmen kann der ö.b.u.v. Sachverständige hinzugezogen werden. Das seit 2018 in das BGB (bürgerliches Gesetzbuch) aufgenommene Bauvertragsrecht kann nur so, im Schadensfalle oder bei Mängeln fachgerecht umgesetzt werden.
Nur der ö.b.u.v. Sachverständige ist berechtigt, das oben abgebildete Gütesiegel für besondere Sachkunde zu führen. Ebenso darf nur er den rechtlich geschützten "Rundstempel" als Zeichen der besonderen Eignung verwenden. Die Verwendung des Titels ist dabei nach §132a StGB geschützt. Ein ö.b.u.v. wird häufig in dieser Tätigkeit im Sprachgebrauch als sachverständiger Gutachter bezeichnet.